EBCONT Whistleblower

Das vertrauliche Meldesystem für illegales oder unethisches Verhalten

EBCONT hat eine Null-Toleranz-Politik in Bezug auf jede Form von illegalem oder unethischem Verhalten. Um unsere Kultur der Integrität zu erhalten, hat EBCONT eine interne Meldestelle für hinweisgebende Personen („Whistleblower“) eingerichtet.
Alle Mitarbeiter:innen von EBCONT Österreich, aber auch unsere Partner:innen, Lieferant:innen, Kund:innen sowie sonstige verbundene Dritte können Hinweise auf potentielle Verstöße gegen geltende Gesetze, Vorschriften sowie alle internen Grundsätze und Richtlinien von EBCONT melden. Meldungen können vertraulich und auch anonym abgegeben werden.

Dafür steht folgender Meldekanal zur Verfügung:

Email an interne Compliance-Stelle

whistleblower@ebcont.com

Sie können ihre Meldungen auch via E-Mail an die Whistleblower Stelle von EBCONT melden. Auf Wunsch können wir auch gerne ein persönliches Gespräch vereinbaren.

Was passiert nach einer Meldung?

Wir prüfen alle Meldungen sorgfältig und behandeln sie streng vertraulich. Der Eingang der Meldung wird Ihnen spätestens nach 7 Tagen bestätigt. Wenn Sie angeben, lieber anonym bleiben zu wollen, wird dies während der gesamten Zeit der Sachverhaltsklärung gewahrt. Hinweisgeber:innen sind im Sinne des Hinweisgeber:innenschutzgesetzes vor Nachteilen geschützt. Je nach Komplexität des Sachverhalts, werden wir Sie spätestens drei Monate nach Eingang Ihrer Meldung über das Untersuchungsergebnis bzw. über den aktuellen Stand informieren.

Unser Ziel ist es, möglichst rasch auf Meldungen zu reagieren, vorbeugend zu handeln und damit Vertrauen nach innen und außen zu sichern.